Neues Gesundheitsgesetz: Wichtige Fortschritte, einige offene Baustellen

Aus dem Kantonsrat

Neues Gesundheitsgesetz: Wichtige Fortschritte, einige offene Baustellen

Das neue Gesundheitsgesetz modernisiert einen Erlass von 1979: Es stärkt Prävention und Patientenrechte und verpflichtet die Gemeinden neu verbindlich zur Hilfe zu Hause, ein wichtiger Schritt, um das Ziel «ambulant vor stationär» zu erreichen.

Bei der Langzeitpflege regelt das Gesetz eine Grundzuständigkeit, Gemeinden für die Grundpflege, der Kanton für die Förderung der Spezialpflege, allerdings ist die Aufgabenteilung damit noch nicht abschliessend geklärt: Es bleiben offene Fragen, und es dürfte weiterer Regelungsbedarf bestehen. Dazu haben wir eine Interpellation. eingereicht. Auch der Medical Master ist gesichert: Weil sich die HSG aus dem Joint Medical Master zurückzieht, sichert das Gesetz die medizinische Ausbildung in St.Gallen künftig über die Zusammenarbeit mit der Universität Zürich. Zudem bleibt das von der Kommission aufgenommene Verbot von Konversionstherapien bestehen, basierend auf einer Motion von GLP-Kantonsrat Andreas Bisig. Ein SVP-Antrag auf Streichung scheiterte klar.

Kritisch sieht die GLP hingegen die neu eingeführte Überwälzung der Dolmetscherkosten auf Patientinnen und Patienten. Auch frühe Förderung, psychische Gesundheit und Angehörigenpflege werden aus grünliberaler Sicht zu wenig gewichtet. Immerhin: Zahlreiche Rückzugsanträge von SVP und FDP, wie etwa gegen Tabakpräventionsmassnahmen oder ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, blieben grösstenteils erfolglos, der Kompromiss der vorberatenden Kommission hielt im Kern.

Sonja Lüthi zu Hilfe zu Hause

Andreas Bisig zu Konversionstherapie

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.