VI. Nachtrag zum Jagdgesetz

Vernehmlassung

VI. Nachtrag zum Jagdgesetz

Grundsätzlich ist den Anpassungen an die eidgenössische Gesetzgebung nichts entgegenzusetzen. Die GLP Kanton St.Gallen befürwortet daher die vorgeschlagenen Änderungen. Im Speziellen wird das Verbot von Jagen ohne Fähigkeitsausweis begrüsst.

Rothirschmanagement

Die Rotwildhegegemeinschaften im Kanton St.Gallen koordinieren die Rotwildjagd über verschiedene Jagdreviere hinweg. Dies ist notwendig, weil Rothirsche grosse, revierübergreifende Lebensräume nutzen. Es stellt sich daher die Frage, weshalb die Gründe, die 1994 zur Einführung der Rotwildhegegebiete geführt haben, heute nicht mehr gelten sollen. Das Verhalten der Rothirsche dürfte sich kaum verändert haben. Entsprechend dürfte es für einzelne Reviere wiederum schwierig werden, die festgelegten Abschusszahlen zu erfüllen.

 

Auch uns sind die administrativen Hürden für die Jägerschaft bekannt. Letztlich werden es jedoch dieselben Jägerinnen und Jäger sein, die möglicherweise jene Probleme beklagen, die 1994 zur Einführung der Rotwildhegegebiete geführt haben. Zieht das bejagte Rotwild in ein anderes Revier weiter, besteht für das betroffene Revier die Gefahr, seine festgelegte Quote nicht erfüllen zu können.

 

Aufgrund seiner Intelligenz und Lernfähigkeit versteht es kaum eine andere Wildart so geschickt, sich dem Jagddruck zu entziehen wie der Rothirsch.

Die GLP sieht daher keine Verbesserung der Situation, wenn die Rotwildhegegebiete abgeschafft werden.

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.