Parolen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026

Abstimmungen

Parolen zur Volksabstimmung vom 29. November 2026

Die Grünliberalen Kanton St.Gallen haben an der Mitgliederversammlung vom 14. Oktober 2026 die Abstimmungsparolen für den 29. November 2026 gefasst.

Eidgenössische  Vorlagen

Vorlage 1:

Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Klares Ja zur AHV-Zusatzfinanzierung

Die GLP Kanton St.Gallen unterstützt den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer klar. Der höhere Mehrwertsteuer-Normalsatz hilft, die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente zu finanzieren. Über die Mehrwertsteuer tragen auch Pensionierte mit; zusätzliche Lohnabzüge entfallen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert. Für die GLP ist dies ein tragbarer Schritt, der die notwendige Strukturreform der AHV nicht ersetzt.

 

Vorlage 2:

Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Knappes Ja zur Feuerwerksinitiative

Die GLP Kanton St.Gallen beschliesst knapp die Ja-Parole zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Für die knappe Mehrheit überwiegt der Schutz von Menschen und Tieren vor Lärm sowie die Entlastung der Umwelt. Die Initiative will den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper verbieten. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung bleiben kantonale Ausnahmen möglich.

 

Vorlage 3:

Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!».

Klares Nein zur Ehepaarsteuer-Initiative

Weiter lehnt die GLP SG die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» klar ab. Sie würde die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankern. Die GLP setzt auf die vom Volk angenommene Individualbesteuerung. Diese ermöglicht eine Besteuerung unabhängig vom Zivilstand und verbessert die Erwerbsanreize. Unterschiedliche Systeme bei Bund und Kantonen würden hingegen neue Unsicherheit schaffen.

 

Vorlage 4:

Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).

Klares Ja zum revidierten Kriegsmaterialgesetz

Die Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial wird klar unterstützt. Die Revision erleichtert den Handel mit Partnerstaaten und gibt dem Bundesrat in ausserordentlichen Situationen zusätzlichen Handlungsspielraum. Die GLP sieht darin einen Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit und zur Zusammenarbeit mit europäischen Partnern. Das Ja ist mit der Erwartung an eine verantwortungsvolle Umsetzung verbunden, welche die Menschenrechte und die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz wahrt.

 


Kantonale Vorlagen

 

Vorlage 1:

Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen).

Vorlage 2:

III. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung).

Vorstand sagt Ja zu selbstbestimmtem Wohnen und inklusiver Kinderbetreuung

Der Vorstand hat zu den beiden kantonalen Vorlagen «Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen» und «Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung» jeweils die Ja-Parole gefasst. Die bedarfsgerechte Finanzierung ambulanter Unterstützung ermöglicht mehr Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben, und vermeidet unnötige Eintritte in stationäre Einrichtungen. Mit der Übernahme behinderungsbedingter Zusatzkosten in der Betreuung von Kindern im Vorschulalter verbessert der Kanton zudem den Zugang zu Kitas und Tagesfamilien. Für die regulären Betreuungskosten gelten dieselben Regeln wie für andere Familien. Frühe Inklusion fördert die Teilhabe der Kinder und erleichtert es den Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren.

 

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.